Allgemeine Geschäftsbedingungen der Creativ Team Veranstaltungs GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“ genannt) der Creativ Team Veranstaltungs GmbH (nachfolgend „CT“ genannt) werden durch den Erwerb einer Eintrittskarte zu einer der durch CT angebotenen Veranstaltungen gültig und gelten für die Besucher dieser Veranstaltungen. Darüber hinaus gelten grundsätzlich die Haus- bzw. Hallenordnungen der Veranstaltungsstätten, in denen die Veranstaltungen stattfinden. Das Hausrecht in den Veranstaltungsstätten übt hierbei CT als Veranstalter aus.

§ 2 Jugendschutzgesetz

Grundsätzlich werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zu Veranstaltungen, sofern diese in ihrer Art und Weise nicht für Kinder geeignet sind. Dies gilt auch dann, wenn Erziehungsberechtigte die Kinder begleiten.

§ 3 Einlassbedingungen

Der Zutritt zu einer Veranstaltung der CT ist ohne gültige Eintrittskarte untersagt, die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart worden. Nach Einlass in das Veranstaltungs-Areal müssen die Eintrittskarten bis zum Verlassen der Veranstaltung sicher aufbewahrt und auf Verlangen der CT erneut vorgezeigt werden. Nach der Veranstaltung sind die gefährdeten Bereiche unverzüglich zu verlassen (dazu zählen insbesondere der Bühnenbereich und Vorbühnenbereich während des bühnentechnischen Abbaus, sowie der Ladebereich der jeweiligen Veranstaltungsstätten).

§ 4 Ticketerwerb und Weiterverkauf

Eintrittskarten werden nur an Endkunden verkauft. Hierbei obliegt es allein der CT, zu entscheiden über welche Vertriebswege die Eintrittskarten verkauft werden. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten bzw. der Handel mit Eintrittskarten ist untersagt, außer es liegt eine schriftliche Gestattung der CT vor. Die CT führt mit Medienpartnern oder anderen Geschäftspartnern Gewinnspiele und Kartenverlosungen durch und gibt Ehrenkarten an Gäste aus. Hierzu werden sog „Nulltickets“ als Freikarten ausgegeben. Diese Freikarten dürfen nicht weiter veräußert werden. Bei einer Weiterveräußerung verlieren diese ihre Gültigkeit, der Zutritt zur Veranstaltung wird in diesem Fall untersagt.

§ 5 Haftung

Die CT haftet nur für Schäden des Körpers oder der Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung der CT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der CT entstehen. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Besuchern der Veranstaltung der CT durch Dritte entstehen, die weder gesetzlicher Vertreter noch Erfüllungsgehilfe der CT sind, sind von der Haftung ausgeschlossen. Dazu zählen auch Schäden die durch höhere Gewalt entstehen (u. a. Krieg, Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen, Brand, bewaffnete Unruhen oder Aufruhr, terroristische Ausschreitungen) oder Vorkommnisse, die sich der Sorgfaltspflicht der CT entziehen. Für gestohlene oder verlorengegangene Gegenstände bzw. in Verwahrung genommene Gegenstände übernimmt die CT keine Haftung, dies gilt auch für die von Besuchern abgegebene Garderobe. Für die auf der Internetseite, in Werbeflyern, Plakaten, Zeitungsanzeigen und/oder Rundfunk- und Fernsehtrailern der CT angegebenen Daten wie beispielsweise Ticketpreise, Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung, Programmgestaltung, Künstlerbesetzung, Sichtverhältnisse etc. übernimmt die CT keine Gewähr.

§ 6 Lautstärke auf Veranstaltungen

Aus technischen Gründen kann es in Einzelfällen zu kurzeitigen überhöhten Lautstärken kommen, die zu Hörschädigungen bei Zuhörern führen können. Die CT fordert aus diesen Gründen die Besucher auf, auf geeigneten Hörschutz zu achten und diesen mitzubringen.

§ 7 Bild- und Tonrechte

Als Besucher einer Veranstaltung der CT erklären diese die Abgabe aller Bild- und Tonrechte, die während der Veranstaltung durch Rundfunk, TV, Fotografen oder sonstige Maßnahmen entstehen.

§ 8 Verkauf von Waren

Den Besuchern der Veranstaltungen der CT ist es nicht gestattet, Waren gleich welcher Art zu verkaufen.

§ 9 Bild-, Ton- und Filmaufnahmen

Den Besuchern ist es nicht gestattet, Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen der Veranstaltung anzufertigen und in Umlauf zu bringen. Das Personal der CT ist angewiesen, den Urhebermissbrauch zu verfolgen und dazu berechtigt, Fotoapparate oder andere jegliche Aufzeichnungsgeräte bis nach der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen und aufgezeichnete Daten zu löschen. Sollten dabei Geräte beschädigt werden oder verloren gehen, übernimmt die CT dafür keine Haftung. Ein Verstoß kann zum Verweis der Veranstaltung führen, dies wird vom Ordnungspersonal der CT oder deren Erfüllungsgehilfen durchgesetzt. Eine Erstattung der bezahlten Eintrittsgelder bzw. alle angefallenen Kosten die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung stehen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Für die Presse gelten besondere Vereinbarungen, die rechtzeitig vor der Veranstaltung mit CT abgesprochen werden müssen.

§ 10 Sicherheitsbestimmungen

Den Besuchern ist es nicht gestattet, Waffen, pyrotechnische Effekte, Laserpointer, Flaschen und Dosen, Essen und Getränke mit zur Veranstaltung zu bringen. Zum Wohle aller Besucher der Veranstaltung und zu deren Sicherheit, ist das Ordnungspersonal der CT dazu berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und o. a. Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung zu verwahren. Berauschte und betrunkene Personen haben keinen Zutritt zur Veranstaltung und können von dieser ausgeschlossen werden. Während des Einlasses in die Veranstaltungsstätte, ist dem Einlasspersonal, Ordnungspersonal bzw. den Erfüllungsgehilfen der CT Folge zu leisten. Jacken, Mäntel, Ersatzschuhe, Schirme und sonstige Garderobenstücke müssen an der Garderobe abgegeben werden und dürfen nicht in den Veranstaltungsraum mitgenommen werden. Tiere dürfen nur aus wichtigem Grund mit zur Veranstaltung gebracht werden (z. B. Blindenhunde) und müssen
rechtzeitig vor der Veranstaltung angemeldet werden. Bei groben Verstößen oder Zuwiderhandlung können Personen der Veranstaltung verwiesen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des  Eintrittspreises. Aus wichtigem Grund bleibt es der CT generell vorbehalten, Personen den Zutritt zur
Veranstaltung zu verwehren.

§ 11 Widerrufs- und Rückgaberecht

Eintrittskarten sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen. Die CT bietet Eintrittskarten für Veranstaltungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Bei dem Erwerb von Eintrittskarten liegt gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Vorverkaufsstellen oder Ticketsysteme über die der Verkauf der Eintrittskarten abgewickelt wird im Namen der CT bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten. CT behält sich generell das Recht vor, Veranstaltungen örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch der Eintrittskarte aus genanntem Grund besteht nur bis zum Konzerttermin. Bei Absage besteht ebenfalls ein Rückerstattungsanspruch. Die Erstattung von Reiskosten oder anderer Aufwendungen ist ausgeschlossen. Die Besucher werden gebeten, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung zu informieren, ob diese wie geplant stattfindet. Verlegungen und Absagen werden auf der Internetseite der CT und wenn dies zeitlich noch möglich ist über die Tagespresse und/oder Rundfunk publiziert. Die Kartenrückgabe ist nur bei den Vorverkaufsstellen bzw. Vertriebspartnern der CT möglich, bei denen diese erworben wurden, die Rückgabe bei der CT selbst ist nicht möglich. Versandgebühren werden erstattet, wenn der Ausfall der Veranstaltung vor dem Versand bekannt wird. Darüber hinaus ist eine Rückzahlung von Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren durch die Vertriebspartner der CT und durch die CT selbst in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Rückgabe der Eintrittskarten ist nur möglich, wenn diese im Original vorliegen.

§ 12 Umtausch

Der Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

§ 13 Preise und Gebühren

Für den Kauf der Eintrittskarten gelten die AGBs unserer Vertriebspartner (Vorverkaufsstellen und Online-Buchungssysteme). Die Vertriebspartner berechnen den Kunden diverse sowie unterschiedlich hohe Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs (Technik, Bearbeitung und ggf. Versand), eine Vorverkaufsgebühr (in der Regel 10% des Ticketpreises einschließlich MwSt.), ggf. System- und Bearbeitungsgebühren sowie Versandgebühren (abhängig vom Vertriebsweg).

§ 14 Inkasso

Die CT beauftragt die Vertriebspartner mit der Durchführung des Kartenverkaufs und der damit verbundenen Abwicklung der Bezahlungsvorgänge. Die CT ermächtigt die Vertriebspartner, ausstehende Forderungen im eigenen Namen und auf Rechnung der CT gegenüber den Kunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen. Die vorerwähnten Forderungen der CT schließen sämtliche sog. Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren, Bearbeitungs- und Versandkostenpauschalen ein, die im Ticketkaufgeschäft zwischen der CT und den Kunden vereinbart werden.

§ 15 Datenschutz

Es gilt das deutsche Datenschutzrecht. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt. Die CT behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten der Besucher im Rahmen des Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen und erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

§ 16 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG). Mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Insoweit einzelne Vorschriften dieser AGB unwirksam sind, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. CT behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit und nach eigenem Ermessen zu überarbeiten und abzuändern. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die AGBs regelmäßig zu prüfen, um sich über Änderungen und die aktuelle Version der darin enthaltenen Angaben zu informieren. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aufgrund oder auch im Zusammenhang mit den angegebenen AGBs als Gerichtsstand Menden.